Visa-Service » Arbeitsvisa » P-Visum » Wie verläuft der Beantragungsprozess?
Die Antragsstellung erfolgt auch hier durch das US-Unternehmen/die Organisation etc; kann also nicht durch den ausländischen Künstler/Sportler/Entertainer eigenständig vollzogen werden.
Insofern ein positives Gutachten durch den US-Berufsverband vorliegt, müssen zwei weitere Beantragungsschritte vollzogen werden:
1. Antrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde:
Die Petition wird zusammen mit dem Formular I-129 sowie den Gebührennachweisen beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde eingereicht. Zusätzlich müssen umfangreiche Unterlagen zum Antragssteller, dem/der US-Unternehmen/Organisation sowie dem künstlerischen/sportlichen Einsatz in den USA beigefügt werden.
Es besteht die Möglichkeit ein Beschleunigungsverfahren zu nutzen ("Premium Processing"). Durch Bezahlung einer Zusatzgebühr in Höhe von US-Dollar 1.000 verpflichtet sich die US-Einwanderungsbehörde innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Antrages zu reagieren (nicht bereits eine endgültige Entscheidung zu treffen!).
2. Konsularverfahren:
Auf Grundlage eines positiven Bescheids durch die USCIS (Notice of Approval; I-797) wird im letzten Schritt (in der Regel) im heimischen US-Konsulat das P-Visum beantragt. Für Deutschland ist eine Beantragung in München, Berlin oder Frankfurt/Main möglich. Für Österreich ist Wien, für die Schweiz Bern zuständig.
HINWEIS: Obwohl die USCIS bereits ihre Zustimmung erteilt hat, besitzt das US-Konsulat durchaus eine Einspruchsmöglichkeit (z.B. bei Feststellung von Verfahrensfehlern etc.). Deshalb sollte auch das Konsularverfahren sorgfältig vorbereitet werden.
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