Visa-Service » Arbeitsvisa » O-1 Visum » Wie wird der Nachweis des "No Objection Letters" bzw. der "Advisory Opinion" erbracht?
Bevor der eigentliche Antrag beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde eingereicht wird, muss folgender Nachweis erbracht werden:
Zum Erhalt des O-Visums ist sogenannter "No Objection Letter" erforderlich. Dieser wird vom zuständigen US-Berufsverband oder der US-Gewerkschaft ausgestellt und bescheinigt, dass keine Einwände gegen die Beschäftigungsaufnahme des Ausländers bestehen. Nicht zu verwechseln mit der dem Verfahren der "Labor Certification".
Steht kein US-Berufsverband zur Verfügung, kann auch eine "Advisory Opinion" ausgestellt werden. Hierzu sind ein oder mehrere Gutachten von geeigneten Experten (sogenannte "recognized authorities") aus der jeweiligen Branche von Nöten.
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