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Das neue gebührenpflichtige ESTA im Test

estaAb dem 08. September 2010 wird die ESTA-Genehmigung für alle Reisenden im Rahmen des Visa Waiver Programms gebührenpflichtig (14 US-Dollar).


In einem Selbstversuch haben Mitarbeiter von American Dream das neue Verfahren getestet. Hier unsere Erfahrungen:

Die ESTA-Webseite ist zunächst weiterhin unter https://esta.cbp.dhs.gov zu finden. Auf den ersten Blick ergeben sich auf der Startseite keine wesentlichen Veränderungen, insbesondere ist die Seite auch künftig in mehreren Sprachen abrufbar - natürlich auch auf Deutsch. Es wird auf der Eingangsseite allerdings gleich darauf verwiesen, dass eine Gebühr entrichtet werden muss.

Ansonsten bietet die Startseite zwei Varianten:

- Die Beantragung einer neuen Reisegenehmigung
- Die Aktualisierung oder Überprüfung des Status' eines bereits eingereichten Antrags auf eine Reisegenehmigung

Gleich hier fällt folgendes positiv ins Auge: War früher die Aktualisierung des Antrages oder die Statusüberprüfung nur mit Hilfe der Antragsnummer möglich (welche häufig genug nicht mehr nachvollzogen werden konnte), bietet die neue Seite auch die Möglichkeit, sich einzuloggen, wenn diese nicht mehr vorliegt. Sollte also bereits einmal ein ESTA-Antrag gestellt worden sein, kann ab sofort auch mit Hilfe der Passnummer, des Namens und des Geburtsdatums eine Aktualisierung erfolgen. Von Vorteil ist diese neue Regelung auch dann, wenn Unsicherheit besteht, wie lange die ESTA-Genehmigung noch Gültigkeit besitzt. Auch dies zeigt das neue System an, wenn man sich einloggt.
estaFolgt man dem Button des Neuantrages werden auf den weiteren Seiten Hinweise zum Programm des visafreien Reisens und Hinweise zum US-Gesetz zur Förderung von Reisen in die USA von 2009 angezeigt. Sprich, allgemeine Hinweise zum Hintergrund der Gebührenpflicht und detailliertere Informationen zur Gebühr selbst.
Auf der eigentlichen Hauptseite, werden dann die Informationen zum Antragsteller wie gewohnt abgefragt. Es existieren weiterhin Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und freiwillige Angaben. Positiv fällt auch hier ins Auge, dass insbesondere bei den Ja/Nein Fragen detailliertere Informationen für den Antragsteller direkt vorliegen (z.B. die Definition von ansteckenden Krankheiten etc.).
Auch dritte Personen dürfen im Übrigen weiterhin den Antrag im Namen der Antragsteller ausfüllen.
Auf einer weiteren Seite finden sich die Hinweise zu den Zahlungsmodalitäten. Die Zahlung muss nicht direkt vorgenommen, sondern kann auch innerhalb eines Zeitfensters von einer Woche nach erstmaligem Ausfüllen des Antrags nachgeholt werden. Hierzu müssen sich Antragsteller dann erneut mit den privaten Daten bzw. Auftragsnummer einloggen. Erst wenn die Zahlung vollzogen wurde, kann eine Bearbeitung des ESTA-Antrags vorgenommen werden.

Die Zahlung erfolgt mittels Eingabe der Kreditkartendetails. Es kann auch eine Rechnungsadresse vermerkt werden, wir bezweifeln allerdings stark, dass die US-Behörden dazu übergehen werden, Rechnungen postalisch zuzustellen.
Alle weiteren Schritte werden dann wie gewohnt beibehalten. Entweder erhält der Antragsteller unmittelbar die Genehmigung („Genehmigung erteilt"), eine Ablehnung („Einreise nicht genehmigt") oder die Mitteilung „Genehmigung wird bearbeitet".
Mit der Genehmigung erhalten Antragsteller eine Art Übersicht mit der Antragsnummer, der Reisepassnummer, dem Ablaufdatum der ESTA-Genehmigung und dem Ausstellungsland des Reisepasses. Diese kann ausgedruckt und aufbewahrt esta zahlungwerden. Oder aber durch einloggen in das System mit den privaten Daten erneut abgerufen werden.
Insofern die Statusmeldung anzeigt, dass der Antrag bearbeitet wird, empfiehlt es sich die Seite zunächst zu verlassen und sich z.B. am Folgetag erneut einzuloggen, um den Status abzufragen. Der Antragsteller erhält keine Benachrichtigung (auch wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wurde). In der Regel liegt der Bescheid über den Antrag innerhalb von 72 Stunden vor.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss ein Visum in einem US-Konsulat beantragt werden.


Unser Fazit:
Das System lief problemlos und stabil. Insbesondere die Möglichkeit, sich ohne Auftragsnummer einloggen zu können, erachten wir als beste Neuerung. Antragstellern wird so nicht zugemutet, bei einer Unsicherheit über das Ablaufdatum der ESTA-Genehmigung und Verlust der Auftragsnummer immer wieder einen gebührenpflichtigen Antrag stellen zu müssen. Wenn auch viele Reisende die Gebühr mit einem Zähneknirschen entrichten werden, werden diese zumindest dadurch entschädigt, dass ein leicht anwendbares und gut verständliches System von Seiten der US-Behörden geschaffen wurde.
Die 14 US-Dollar sollten so für viele Reisende verschmerzbar sein. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass bei einer Ablehnung des Antrages lediglich 4 US-Dollar fällig werden. Und, dass die ESTA-Genehmigung in aller Regel auf zwei Jahre erteilt wird und Gültigkeit besitzt.

Übrigens schnellten die Zahlen der ESTA-Beantragung kurz vor Einführung der Gebühr von den bis dato üblichen 40.000 bis 50.000 auf mehr als 100.000 Beantragungen am Tag hoch.

 

US-Einwanderungsbehörde beschließt Gebührenerhöhung

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat am 24. September 2010 endgültig über die Erhöhung der Antragsgebühren entschieden. Mit Wirkung zum 23. November 2010 passt die US-Einwanderungsbehörde Ihre Gebühren an.

Auf Basis einer detaillierten Kostenanalyse werden die verschiedenen Gebühren entsprechend dem Bearbeitungsaufwand gesenkt oder angehoben. Davon betroffen ist die Gebühr für das Antragsformular I-129, das zum Beispiel für das klassische Entsendungsvisum L-1 benötigt wird. Die schwerwiegendste Erhöhung wird die Unternehmen treffen, die auf Grund großen Zeitdrucks bei Entsendungen das beschleunigte Beantragungsverfahren (Premium Processing) wählen müssen. Diese Gebühr erhöht sich um 225 US-Dollar.

Unternehmen, die für die Entsendung Ihrer Mitarbeiter die sehr vorteilhafte E-Visakategorie nutzen, sind von dieser Gebührenerhöhung nicht betroffen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Gebühren im Überblick:

- Antragsformular I-129 (Visa-Kategorien H, L, O, P, Q, R): 325 US$ (statt bisher 320 US$)
- Antragsformular I-140 (Employment based GreenCards): 580 US$ (statt bisher 475 US$)
- Antragsformular I-765 (Employment Authorization Document): 380 US$ (statt bisher 340 US$)
- Antragsformular I-907 (Premium Processing Service): 1.225 US$ (statt bisher 1.000 US$)

 

Zahl der Körperscanner wird erhöht

 Es sind bereits 200 Körperscanner auf 51 Flughäfen in den USA Koerperscanner USAzum Einsatz gekommen, um Flugreisende nach versteckten Waffen, Sprengstoff o.ä. zu durchleuchten. Nun sollen es bis Ende dieses Jahres 450 Körperscanner werden. Das US-Heimatschutzministerium gab bekannt, dass auf acht weiteren Flughäfen die Durchleuchtungsgeräte eingesetzt werden. Die Airports Cleveland, Dayton, Memphis, New Orleans, Ontario, Portland und St. Louis erhalten die neue Sicherheitstechnik.
In Deutschland ist der erste Einsatz der Körperscanner für Ende September 2010 am Hamburger Flughafen geplant.

Derzeit gibt es zwei technisch grundverschiedene Methoden zum Scannen des menschlichen Körpers:

- Körperscanner mit Röntgenstrahlung (Röntgenmethode)

- Körperscanner mit elektromagnetischer Strahlung (Terahertzmethode)

 

Aktuell wird vor allem die Röntgenmethode diskutiert. Bislang ungeklärt bleibt z.B. die Frage nach der Belastung durch die Strahlung, die Zellschäden verursachen und Krebs auslösen kann. Experten und Wissenschaftler fordern daher unabhängige Tests.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die vom Körperscanner erstellten Bilder. Zwar veröffentlicht die Transport Security Administration (TSA) auf Ihrer Website ein Video sowie Beispielbilder, die deutlich machen sollen, dass intime Stellen des menschlichen Körpers unkenntlich sind, jedoch halten Kritiker diese Beispiele für ungenügend. Darüber hinaus befürchten viele, dass die Bilddaten gespeichert werden könnten.

Theoretisch kann die Durchleuchtung verweigert und durch den herkömmlichen Metallscanner ersetzt werden, in der Praxis jedoch wird den Passagieren oftmals keine Wahl gelassen.

 

H-1B Visa Update 

WieH-1B Visa immer finden Sie an dieser Stelle die aktuellsten Antragszahlen für H-1B Visa:

H-1B "Regular Cap": 38.300 (Stand: 17. September 2010)
H-1B "Master's Exemption" (nur für Antragsteller mit einem US-Masterabschluss oder höher): 14.000 (Stand: 17. September 2010)

 

 

 

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