Der Begriff „Age Out“ bezeichnet im US-Einwanderungsrecht die Situation, in der ein Kind während des GreenCard-Antragsverfahrens das 21. Lebensjahr vollendet und somit nicht mehr als „Kind“ im rechtlichen Sinne gilt. Besonders im Rahmen der Diversity Visa (DV) Lotterie ist dies relevant, da nur unverheiratete Kinder unter 21 Jahren als begünstigte Familienmitglieder des Hauptantragstellers gelten. Wird ein Kind während des Prozesses 21 Jahre alt, kann es seine Anspruchsberechtigung verlieren – es sei denn, es greift der Schutz des Child Status Protection Act (CSPA).
Im Rahmen der DV-Lotterie müssen alle unverheirateten leiblichen, adoptierten oder Stiefkinder unter 21 Jahren des Hauptantragstellers zum Zeitpunkt der Bewerbung angegeben werden. Dies ist entscheidend, da das Weglassen eines berechtigten Kindes zur Disqualifikation führen kann. Wird ein Kind jedoch während des Antragsverfahrens 21 Jahre alt, kann es seine Berechtigung verlieren, sofern keine Schutzmaßnahmen wie der CSPA greifen.
Der Child Status Protection Act (CSPA), in Kraft seit dem 6. August 2002, wurde eingeführt, um Kinder vor dem Verlust ihres Anspruchs auf Einwanderungsvisa aufgrund von Verzögerungen im Antragsprozess zu schützen. Er ermöglicht es, das Alter des Kindes zu einem bestimmten Zeitpunkt „einzufrieren“, sodass es trotz Vollendung des 21. Lebensjahres weiterhin als „Kind“ gilt.
Für DV-Lotterie-Gewinner wird das Alter des Kindes am Tag der Visa-Verfügbarkeit berechnet, abzüglich der Zeit, die der Antrag in Bearbeitung war. Wichtig ist, dass das Kind innerhalb eines Jahres nach Verfügbarkeit des Visums Schritte unternimmt, um den dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen.
Wenn ein Kind während des Antragsprozesses 21 Jahre alt wird und der CSPA nicht greift, verliert es den Anspruch auf eine GreenCard als begünstigtes Familienmitglied. In diesem Fall muss das Kind einen eigenen Antrag stellen, was zu längeren Wartezeiten und zusätzlichen Anforderungen führen kann. Alternativ kann das Kind später durch eine familienbasierte Petition nachziehen, sobald der Hauptantragsteller in den USA ansässig ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Die rechtzeitige und korrekte Angabe aller berechtigten Kinder sowie das Verständnis der Schutzmechanismen wie des CSPA sind entscheidend, um den Verlust des Anspruchs auf eine GreenCard zu vermeiden.