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Age Out

„Age Out“ im GreenCard-Prozess

Was passiert, wenn Kinder während des Antrags 21 Jahre alt werden?

Der Begriff „Age Out“ bezeichnet im US-Einwanderungsrecht die Situation, in der ein Kind während des GreenCard-Antragsverfahrens das 21. Lebensjahr vollendet und somit nicht mehr als „Kind“ im rechtlichen Sinne gilt. Besonders im Rahmen der Diversity Visa (DV) Lotterie ist dies relevant, da nur unverheiratete Kinder unter 21 Jahren als begünstigte Familienmitglieder des Hauptantragstellers gelten. Wird ein Kind während des Prozesses 21 Jahre alt, kann es seine Anspruchsberechtigung verlieren – es sei denn, es greift der Schutz des Child Status Protection Act (CSPA).

Was bedeutet „Age Out“ im Kontext der GreenCard-Lotterie?

Im Rahmen der DV-Lotterie müssen alle unverheirateten leiblichen, adoptierten oder Stiefkinder unter 21 Jahren des Hauptantragstellers zum Zeitpunkt der Bewerbung angegeben werden. Dies ist entscheidend, da das Weglassen eines berechtigten Kindes zur Disqualifikation führen kann. Wird ein Kind jedoch während des Antragsverfahrens 21 Jahre alt, kann es seine Berechtigung verlieren, sofern keine Schutzmaßnahmen wie der CSPA greifen.

Wie schützt der Child Status Protection Act (CSPA) vor dem „Age Out“?

Der Child Status Protection Act (CSPA), in Kraft seit dem 6. August 2002, wurde eingeführt, um Kinder vor dem Verlust ihres Anspruchs auf Einwanderungsvisa aufgrund von Verzögerungen im Antragsprozess zu schützen. Er ermöglicht es, das Alter des Kindes zu einem bestimmten Zeitpunkt „einzufrieren“, sodass es trotz Vollendung des 21. Lebensjahres weiterhin als „Kind“ gilt.

Für DV-Lotterie-Gewinner wird das Alter des Kindes am Tag der Visa-Verfügbarkeit berechnet, abzüglich der Zeit, die der Antrag in Bearbeitung war. Wichtig ist, dass das Kind innerhalb eines Jahres nach Verfügbarkeit des Visums Schritte unternimmt, um den dauerhaften Aufenthaltsstatus zu beantragen.

Welche Schritte sollten Eltern unternehmen, um ihre Kinder zu schützen?

  • Frühzeitige Antragstellung: Sobald das Visum verfügbar ist, sollten alle erforderlichen Anträge und Formulare, wie das DS-260, zügig eingereicht werden.
  • Dokumentation der Antragszeiten: Es ist wichtig, alle Daten und Zeiten der Antragstellung zu dokumentieren, um im Falle eines „Age Out“ den Schutz des CSPA in Anspruch nehmen zu können.
  • Rechtzeitige Kommunikation: Bei Unsicherheiten oder besonderen Umständen sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Risiken zu minimieren.

Was passiert, wenn ein Kind „aged out“ ist?

Wenn ein Kind während des Antragsprozesses 21 Jahre alt wird und der CSPA nicht greift, verliert es den Anspruch auf eine GreenCard als begünstigtes Familienmitglied. In diesem Fall muss das Kind einen eigenen Antrag stellen, was zu längeren Wartezeiten und zusätzlichen Anforderungen führen kann. Alternativ kann das Kind später durch eine familienbasierte Petition nachziehen, sobald der Hauptantragsteller in den USA ansässig ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen und Unterstützung

Hinweis: Die rechtzeitige und korrekte Angabe aller berechtigten Kinder sowie das Verständnis der Schutzmechanismen wie des CSPA sind entscheidend, um den Verlust des Anspruchs auf eine GreenCard zu vermeiden.