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I-9-Strafgebühren: Ausländische Mitarbeiter ohne GreenCard besonders gefährdet

Wenn US-Unternehmen gegen die I-9-Bestimmungen verstoßen, könnte dies insbesondere bei ausländischen Mitarbeitern zukünftig sehr hohe Strafgelder nach sich ziehen. Verstöße gegen die seit 20 Jahren geltenden I-9 Bestimmungen werden seit August 2016 mit deutlich höheren Gebühren geahndet: 

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters müssen alle US-Arbeitnehmer das entsprechende I-9 Formular ausfüllen und fristgerecht einreichen. Dies gilt auch für in die USA entsandte Mitarbeiter. Alle wichtigen Informationen zu dieser so genannten “Employment Eligibility Verification” gibt es im Visawissen zum Nachlesen. 

Die aktuelle Erhöhung der Geldstrafen fällt vergleichsweise drastisch aus, so haben sich die Gebühren zum Teil verdoppelt. Mit besonders harten Strafen wird verständlicherweise die Beschäftigung eines Mitarbeiters ohne Arbeitsgenehmigung für die USA belegt. Aber auch Fehler beim Ausfüllen der I-9 Formulare werden empfindlich bestraft. Während für derartige Formfehler bislang zwischen 110 und 1.100 US-Dollar Strafe angefallen sind, werden nun 216 bis 2.156 US-Dollar Strafe verhängt. 

Da diese hohen Strafgebühren für jeden einzelnen Verstoß angerechnet werden, sollten besonders kleine und mittelständische Unternehmen die Vorschriften penibel einhalten. Bei weiteren Fragen zum I-9 stehen Ihnen unsere Visa-Berater gerne zur Verfügung.

Wer noch nicht im Besitz einer GreenCard ist, sollte sich auf schnellstem Wege zu günstigen Konditionen für die GreenCard-Lotterie anmelden, um so dem künftigen US-Arbeitgeber nicht unnötig zur Last zu fallen. Beispiele aus dem realen Leben belegen die zahlreichen Vorteile, die der Besitz einer GreenCard mit sich bringt.

Wenn US-Unternehmen gegen die I-9-Bestimmungen verstoßen, könnte dies insbesondere bei ausländischen Mitarbeitern zukünftig sehr hohe Strafgelder nach sich ziehen. Verstöße gegen die seit 20 Jahren geltenden I-9 Bestimmungen werden seit August 2016 mit deutlich höheren Gebühren geahndet: 

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters müssen alle US-Arbeitnehmer das entsprechende I-9 Formular ausfüllen und fristgerecht einreichen. Dies gilt auch für in die USA entsandte Mitarbeiter. Alle wichtigen Informationen zu dieser so genannten “Employment Eligibility Verification” gibt es im Visawissen zum Nachlesen. 

Die aktuelle Erhöhung der Geldstrafen fällt vergleichsweise drastisch aus, so haben sich die Gebühren zum Teil verdoppelt. Mit besonders harten Strafen wird verständlicherweise die Beschäftigung eines Mitarbeiters ohne Arbeitsgenehmigung für die USA belegt. Aber auch Fehler beim Ausfüllen der I-9 Formulare werden empfindlich bestraft. Während für derartige Formfehler bislang zwischen 110 und 1.100 US-Dollar Strafe angefallen sind, werden nun 216 bis 2.156 US-Dollar Strafe verhängt. 

Da diese hohen Strafgebühren für jeden einzelnen Verstoß angerechnet werden, sollten besonders kleine und mittelständische Unternehmen die Vorschriften penibel einhalten. Bei weiteren Fragen zum I-9 stehen Ihnen unsere Visa-Berater gerne zur Verfügung.

Wer noch nicht im Besitz einer GreenCard ist, sollte sich auf schnellstem Wege zu günstigen Konditionen für die GreenCard-Lotterie anmelden, um so dem künftigen US-Arbeitgeber nicht unnötig zur Last zu fallen. Beispiele aus dem realen Leben belegen die zahlreichen Vorteile, die der Besitz einer GreenCard mit sich bringt.