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Schulbesuch in den USA: Visum erforderlich

Wenn Sie bzw. Ihr Kind in den USA zur Schule gehen, benötigen Sie bzw. Ihr Kind in der Regel ein F-1 Visum oder – wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen – ein J-1 Visum.

Dabei ist es ganz gleich über welchen Zeitraum Sie die Schule in den USA besuchen bzw. ob dies in irgendeiner Form, z. B. durch den Erhalt von Leistungspunkten (credits), angerechnet wird.

Ein F-1 Visuminhaber darf eine öffentliche Grundschule (public elementary), die Mittelschule bzw. Mittelstufe (middle school) bis einschließlich der 8. Klasse oder die Highschool (public high school) nicht länger als ein Jahr besuchen.

Auch die Übertragung der Vormundschaft bzw. Pflegschaft auf eine Person in den USA oder die Zulassung an einer Schule ändern nichts an dieser Vorschrift.

Ausnahme
Bei kurzzeitigen Aufenthalten bzw. Schulbesuchen im Rahmen eines Schüleraustausches, bei dem der kulturelle Austausch im Vordergrund steht, kann die Visumpflicht entfallen. Voraussetzung ist, dass der Schüler an der betroffenen amerikanischen Schule nicht eingeschrieben ist, keine akademischen Leistungspunkte (academic credits) erhält und nicht länger als 18 Stunden  pro Woche Unterricht hat.

Schulkinder Tafel SchuleWenn Sie bzw. Ihr Kind in den USA zur Schule gehen, benötigen Sie bzw. Ihr Kind in der Regel ein F-1 Visum oder - wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen - ein J-1 Visum.

Dabei ist es ganz gleich über welchen Zeitraum Sie die Schule in den USA besuchen bzw. ob dies in irgendeiner Form, z. B. durch den Erhalt von Leistungspunkten (credits), angerechnet wird.

Ein F-1 Visuminhaber darf eine öffentliche Grundschule (public elementary), die Mittelschule bzw. Mittelstufe (middle school) bis einschließlich der 8. Klasse oder die Highschool (public high school) nicht länger als ein Jahr besuchen.

Auch die Übertragung der Vormundschaft bzw. Pflegschaft auf eine Person in den USA oder die Zulassung an einer Schule ändern nichts an dieser Vorschrift.

Ausnahme
Bei kurzzeitigen Aufenthalten bzw. Schulbesuchen im Rahmen eines Schüleraustausches, bei dem der kulturelle Austausch im Vordergrund steht, kann die Visumpflicht entfallen. Voraussetzung ist, dass der Schüler an der betroffenen amerikanischen Schule nicht eingeschrieben ist, keine akademischen Leistungspunkte (academic credits) erhält und nicht länger als 18 Stunden  pro Woche Unterricht hat.