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Visa-Tipps aus der Praxis

Ihre Frage

Ich bin im März dieses Jahres zusammen mit meinem Lebenspartner in die USA eingereist. Ich selbst besitze ein B-1/B-2 Visum, mein Freund absolviert ein Praktikum für ein Jahr in den USA und hat deshalb ein J-1 Visum. Ich habe das B-1/B-2 Visum mithilfe einer Non-Profit-Organisation in den USA beantragt, da ich dort ehrenamtlich und unentgeltlich für 6 Monate beschäftigt bin. 

Mein Freund und ich heiraten im Juli. Kann ich durch die Heirat ein J-2 Visum erhalten und falls ja, kann ich damit auch weiterhin ehrenamtlich tätig sein in den USA? Muss ich zur Visumbeantragung ausreisen? Wir wollten eigentlich bis März nächsten Jahres in den USA bleiben ohne das Land zu verlassen.

Unsere Antwort

Zunächst einmal alles Gute für Ihre bevorstehende Hochzeit. Sie haben die Möglichkeit nach vollzogener Heirat in den USA Ihren Status innerhalb der USA von B-1/B-2 auf J-2 zu ändern. Zunächst müsste Ihr Partner allerdings die bevorstehende Hochzeit seinem J-1 Sponsor (Austauschorganisation) mitteilen. Üblicherweise erhält er dann ein neues DS 2019 Formular (Basis seines J-1 Status) nach der Hochzeit ausgestellt. Als Ehefrau erhalten Sie dann auch ein eigenständiges DS 2019 Formular. Mit diesem Dokument und der Heiratsurkunde (und noch einigen wenigen weiteren Unterlagen) kann dann Ihr Statuswechsel als Familienangehörige innerhalb der USA bei der US-Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Statuswechsel mindestens 45 Tage vor Ablauf Ihres B-Status eingereicht werden sollte. Sobald der Statuswechsel vollzogen wurde (leider kann das ein paar Wochen dauern, die Bearbeitungszeiten sind relativ lang), dürfen Sie natürlich ganz legal im Land bleiben. Sie erhalten dann ein Bewilligungsschreiben der USCIS, auf dem auch ein neues I-94 in Papierform ausgestellt wird. Auf diesem Dokument ist dann auch vermerkt, wie lange Sie sich jetzt weiterhin im Land aufhalten dürfen. Üblicherweise so lange, wie auf dem DS 2019 vermerkt, also bis März nächsten Jahres.

Bitte beachten Sie, dass durch den Statuswechsel eben nur Ihr Status verändert wurde. Sobald Sie die USA verlassen, auch nur für wenige Stunden (beispielsweise Besuch in Kanada oder Mexiko), benötigen Sie zur Wiedereinreise ein gültiges J-2 VISUM in Ihrem Reisepass. Dieses können Sie nur im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins in einem US-Konsulat erhalten. Da Sie die USA aber nicht vorhaben zu verlassen, stellt das kein Problem für Sie dar.

  • Was Ihre aktuelle Tätigkeit angeht:

Unter J-2 Status ist zunächst keine Arbeitsaufnahme gestattet. Es ist allerdings möglich, dass Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, die unbezahlt ist und (WICHTIG), die auch üblicherweise bei dieser Organisation für US-Amerikaner nicht bezahlt wird. Da ich davon ausgehe, dass es sich bei Ihrer Voluntary Tätigkeit um einen solchen Bereich handelt, könnten Sie dem einfach unter J-2 Status weiter nachgehen.  

Sobald der J-2 Status bewilligt wurde, haben Sie allerdings auch die Möglichkeit auf dessen Basis eine EAD (Allgemeine Arbeitserlaubnis) zu beantragen. Das ist wiederum ein Antragsprozess bei der USCIS. Die Beantragung ist nicht parallel zu Ihrem Statuswechsel möglich, sondern Sie müssen erst den J-2 Status genehmigt bekommen haben, um dann den Antrag auf EAD stellen zu können. Leider dauert es in der Regel 2-3 Monate, bis Sie die EAD erhalten. Erst nach Zustellung dieser Karte hätten Sie die Möglichkeit in den USA auch regulär (bezahlt) zu arbeiten. Aber wie bereits erläutert, den Voluntary Service können Sie auch weiterhin ohne EAD ausüben.

Abschließend noch für Sie zur Information: Sie erhalten als J-2 Ehepartner die EAD nur dann, wenn Sie nachweisen  können, dass Ihre zukünftige Tätigkeit (bezahlt) nicht dazu dient, den Hauptlebensunterhalt in den USA zu verdienen. Ihr Mann muss also den Nachweis erbringen, dass er mit seinen Ersparnissen und Einkünften für Sie beide bis 2016 „sorgen“ kann (auch ohne eine Arbeitsaufnahme von Ihrer Seite).

Visa Tipps in der Praxis The American Dream beantwortet Ihre Visa-FragenIHRE FRAGE:

Ich bin im März dieses Jahres zusammen mit meinem Lebenspartner in die USA eingereist. Ich selbst besitze ein B-1/B-2 Visum, mein Freund absolviert ein Praktikum für ein Jahr in den USA und hat deshalb ein J-1 Visum. Ich habe das B-1/B-2 Visum mithilfe einer Non-Profit-Organisation in den USA beantragt, da ich dort ehrenamtlich und unentgeltlich für 6 Monate beschäftigt bin. 
Mein Freund und ich heiraten im Juli. Kann ich durch die Heirat ein J-2 Visum erhalten und falls ja, kann ich damit auch weiterhin ehrenamtlich tätig sein in den USA? Muss ich zur Visumbeantragung ausreisen? Wir wollten eigentlich bis März nächsten Jahres in den USA bleiben ohne das Land zu verlassen.

UNSERE ANTWORT:

Zunächst einmal alles Gute für Ihre bevorstehende Hochzeit. Sie haben die Möglichkeit nach vollzogener Heirat in den USA Ihren Status innerhalb der USA von B-1/B-2 auf J-2 zu ändern. Zunächst müsste Ihr Partner allerdings die bevorstehende Hochzeit seinem J-1 Sponsor (Austauschorganisation) mitteilen. Üblicherweise erhält er dann ein neues DS 2019 Formular (Basis seines J-1 Status) nach der Hochzeit ausgestellt. Als Ehefrau erhalten Sie dann auch ein eigenständiges DS 2019 Formular. Mit diesem Dokument und der Heiratsurkunde (und noch einigen wenigen weiteren Unterlagen) kann dann Ihr Statuswechsel als Familienangehörige innerhalb der USA bei der US-Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Statuswechsel mindestens 45 Tage vor Ablauf Ihres B-Status eingereicht werden sollte. Sobald der Statuswechsel vollzogen wurde (leider kann das ein paar Wochen dauern, die Bearbeitungszeiten sind relativ lang), dürfen Sie natürlich ganz legal im Land bleiben. Sie erhalten dann ein Bewilligungsschreiben der USCIS, auf dem auch ein neues I-94 in Papierform ausgestellt wird. Auf diesem Dokument ist dann auch vermerkt, wie lange Sie sich jetzt weiterhin im Land aufhalten dürfen. Üblicherweise so lange, wie auf dem DS 2019 vermerkt, also bis März nächsten Jahres.

Bitte beachten Sie, dass durch den Statuswechsel eben nur Ihr Status verändert wurde. Sobald Sie die USA verlassen, auch nur für wenige Stunden (beispielsweise Besuch in Kanada oder Mexiko), benötigen Sie zur Wiedereinreise ein gültiges J-2 VISUM in Ihrem Reisepass. Dieses können Sie nur im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins in einem US-Konsulat erhalten. Da Sie die USA aber nicht vorhaben zu verlassen, stellt das kein Problem für Sie dar.

  • Was Ihre aktuelle Tätigkeit angeht:

Unter J-2 Status ist zunächst keine Arbeitsaufnahme gestattet. Es ist allerdings möglich, dass Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, die unbezahlt ist und (WICHTIG), die auch üblicherweise bei dieser Organisation für US-Amerikaner nicht bezahlt wird. Da ich davon ausgehe, dass es sich bei Ihrer Voluntary Tätigkeit um einen solchen Bereich handelt, könnten Sie dem einfach unter J-2 Status weiter nachgehen.  

Sobald der J-2 Status bewilligt wurde, haben Sie allerdings auch die Möglichkeit auf dessen Basis eine EAD (Allgemeine Arbeitserlaubnis) zu beantragen. Das ist wiederum ein Antragsprozess bei der USCIS. Die Beantragung ist nicht parallel zu Ihrem Statuswechsel möglich, sondern Sie müssen erst den J-2 Status genehmigt bekommen haben, um dann den Antrag auf EAD stellen zu können. Leider dauert es in der Regel 2-3 Monate, bis Sie die EAD erhalten. Erst nach Zustellung dieser Karte hätten Sie die Möglichkeit in den USA auch regulär (bezahlt) zu arbeiten. Aber wie bereits erläutert, den Voluntary Service können Sie auch weiterhin ohne EAD ausüben.

Abschließend noch für Sie zur Information: Sie erhalten als J-2 Ehepartner die EAD nur dann, wenn Sie nachweisen  können, dass Ihre zukünftige Tätigkeit (bezahlt) nicht dazu dient, den Hauptlebensunterhalt in den USA zu verdienen. Ihr Mann muss also den Nachweis erbringen, dass er mit seinen Ersparnissen und Einkünften für Sie beide bis 2016 „sorgen“ kann (auch ohne eine Arbeitsaufnahme von Ihrer Seite).