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Visa-Tipps aus der Praxis

Ihre Frage

Ich bin bereits mit einem J-1 Visum als Au Pair in den USA. Ich habe meinen Aufenthalt dort aber abgebrochen. Laut der Au Pair Agentur kann ich nie mehr als Au Pair in die USA reisen, da ich das J-1 Visum nicht noch einmal beantragen kann. Wenn ich jetzt ein Praktikum als Physiotherapeutin machen möchte und ein J-1 Visum beantrage, bekomme ich dieses dann noch einmal oder habe ich meine Chance mit dem Abbruch vertan? Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen, vielen Dank!

Unsere Antwort

Zunächst ist für Ihr Verständnis wichtig zu wissen, dass unter das J-1 Visum diverse Austauschprogramme fallen, welche vom US-Außenministerium (U.S. State Department) verwaltet werden. So gibt es beispielsweise das J-1 Programm "Aupair" oder "Intern/Trainee" oder auch "Professor and Research Scholar". Alle Programme haben unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

So ist die Aussage Ihrer Aupair-Organisation nur teilweise zu bejahen. Richtig ist, dass Sie tatsächlich nur einmalig ein J-1 Visum über das Programm "Aupair" erhalten können, auch wenn Sie das Programm ordnungsgemäß abgebrochen haben. Dieser Weg ist Ihnen tatsächlich mit einem Abbruch verwehrt.

Sie haben aber durchaus die Möglichkeit, sich für ein weiteres J-1 Visum in einem der anderen J-1 Programme bzw. Kategorien zu bewerben. Beispielsweise also über das Programm "Intern/Trainee", welches Teilnehmern ermöglicht ein Praktikum in den USA zu absolvieren. Das J-1 Visum ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten (Kategorie "Intern") bzw. 18 Monaten (Kategorie "Trainee") gültig.

Der Begriff "Intern" bezeichnet Antragsteller, die an einer Universität immatrikuliert sind bzw. deren Abschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt. "Trainees" hingegen müssen ein abgeschlossenes Studium plus 1 Jahr relevante Berufserfahrung oder 5 Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen können.

Des Weiteren müssen Antragsteller über ausreichend englische Sprachkenntnisse verfügen. Das Gastunternehmen in den USA muss ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen: Diese sind bitte bei dem entsprechenden J-1 Visa Sponsor (=Austauschorganisation) zu erfragen. Das J-1 Visum "Intern/Trainee" kann nicht selbständig beantragt werden, sondern auch hier benötigen Sie die Unterstützung einer Austauschorganisation.

Bitte beachten Sie, dass leider nicht alle Arbeitsbereiche als zulässige Praktikantenstellen von den Austauschorganisationen angeboten werden. So sind insbesondere medizinische Berufe (auch Physiotherapie) davon betroffen. Sie werden deshalb leider keinen J-1 Sponsor für diesen Bereich finden können. Theoretisch wäre es also für Sie möglich, ein erneutes J-1 Visum über die Kategorie "Intern/Trainee" zu beantragen, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Jedoch schließt es sich auf Grund des Berufsfeldes, welches nicht angeboten wird, leider doch aus.