Die Einwanderung durch eine Familienzusammenführung mit einem US Bürger oder GreenCard Inhaber stellt die häufigste Form der Einwanderung in die Vereinigten Staaten dar. Dabei können sich sowohl enge Verwandte als auch Ehepartner durch Heirat für eine US GreenCard qualifizieren, wobei jedoch unterschiedliche Konditionen und Wartezeiten gelten.
Wer noch kein Glück in der GreenCard Lotterie hatte und sich auch nicht für eine arbeitsplatzbasierte GreenCard qualifiziert, hat noch eine Möglichkeit zum Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den USA: Durch Heirat oder ein Verwandtschaftsverhältnis mit einem US Staatsbürger bzw. GreenCard Inhaber.
Der Erhalt einer GreenCard durch ein Familienmitglied in den USA ist eine der häufigsten Formen von US Einwanderungsvisa.
Bei den familienbasierten Einwanderungsvisa wird unterschieden, ob der Sponsor des Visums ein US Staatsbürger oder GreenCard Inhaber ist. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Voraussetzungen und Wartezeiten bis zum Erhalt der GreenCard.
Das US Einwanderungsgesetz unterteilt dabei die Zuwanderung durch Familienzusammenführung in die folgenden zwei Hauptkategorien:
Der größte Unterschied zwischen den zwei Hauptkategorien liegt in der Anzahl der vergebenen GreenCards pro Steuerjahr und in den daraus resultierenden Wartezeiten. Während das GreenCard Kontingent für alle unmittelbaren Verwandten von US Bürgern nicht limitiert ist, gibt es für alle weiteren Verwandten der Vorzugskategorien nur eine begrenzte Anzahl von GreenCards im Jahr.
Ist das GreenCard Limit in einer Vorzugskategorie erreicht, werden somit alle weiteren Anträge auf eine Warteliste gesetzt, wodurch teils jahrzehntelange Wartezeiten entstehen können. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Sponsor in den USA werden die Angehörigen der entsprechenden Kategorie zugeteilt. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede je Kategorie:
Kategorie | Angehörige | Sponsor | Wartezeit | GreenCard Kontingent/Jahr |
IR-1 | Ehepartner | US Bürger | nein | nicht limitiert |
IR-2 | Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren | US Bürger | nein | nicht limitiert |
IR-3 / IH-3 | Kinder, die außerhalb der USA adoptiert wurden | US Bürger | nein | nicht limitiert |
IR-4 / IH-4 | Kinder, die in den USA adoptiert werden sollen | US Bürger | nein | nicht limitiert |
IR-5 | Eltern | US Bürger | nein | nicht limitiert |
F-1 | Unverheiratete Kinder über 21 Jahren und deren minderjährige Kinder | US Bürger | 7 - 23 Jahre | ca. 23.400 |
F-2A | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren | GreenCard Inhaber | 1 - 3 Jahre | mind. 87.900 |
F-2B | Unverheiratete Kinder über 21 Jahren | GreenCard Inhaber | 6 - 22 Jahre | mind. 26.200 |
F-3 | Verheiratete Kinder, deren Ehepartner und deren minderjährige Kinder | US Bürger | 12 - 24 Jahre | ca. 23.400 |
F-4 | Geschwister | US Bürger | 14 - 22 Jahre | ca. 65.000 |
Für Antragsteller aus Europa gilt dabei eher die Untergrenze der angegebenen Zeitspannen. Die sehr langen Wartezeiten betreffen vor allem Antragsteller aus den Ländern China (Festland), Indien, Mexiko und den Philippinen.
Angehörige von US Bürgern werden in der Regel bevorzugt behandelt. Jedoch wird auch hier zwischen den Immediate Relatives und den weiteren nahen Verwandten der Family Preference Kategorien unterschieden.
GreenCards für unmittelbare Angehörige von US Bürgern unterliegen keiner numerischen Quote, so dass diese ohne offizielle Wartezeit einwandern dürfen. Dies gilt für folgende Familienmitglieder:
GreenCards für weitere nahe Verwandte von US Bürgern unterliegen einer zahlenmäßigen Begrenzung und speziellen Wartezeiten. Das betrifft folgende Angehörige:
Ehepartner von US Staatsbürgern gehören zur Kategorie IR-1. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehepartner, sofern die Ehe von den US Behörden anerkannt wird. Eine GreenCard kann unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Ehepartner von US Bürgern können eine IR-1 GreenCard beantragen.
Hinweis: Bei Ehen, die weniger als 2 Jahre vor Antragstellung geschlossen wurden, wird die GreenCard zunächst unter Vorbehalt ('conditional') ausgestellt. In diesem Fall trägt das Visum den Namen CR-1. Nach zwei Jahren kann über das Formular I-751 die Aufhebung des Vorbehaltstatus beantragt werden. Dann wird die Ehe erneut geprüft und ggf. die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
So soll vermieden werden, dass Ehepartner von US Bürgern eine GreenCard erhalten, deren Heirat ausschließlich zum Zweck der Einwanderung erfolgte. Bei ca. 8% aller IR-1 Anträgen soll es sich laut Schätzung um derartige Scheinehen handeln.
Falls der US Ehepartner verstirbt, während die GreenCard des Antragstellers noch unter Vorbehalt (CR-1) läuft, verliert dieser seinen Aufenthaltstitel nicht automatisch. In dem Fall kann er vorzeitig einen Antrag auf Aufhebung des Vorbehalts (Formular I-751) stellen.
Dennoch muss er nochmals die Echtheit der Ehe und die Umstände des Todes nachweisen. Wenn die Ausnahmeregelung genehmigt wird, erhält der Ehepartner des verstorbenen US Staatsbürgers seine dauerhaft gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Falls das Paar noch nicht verheiratet ist und die Eheschließung gern in den USA vollziehen möchte, kann dazu ein K1 Visum beantragt werden. Dazu muss der US Staatsbürger zunächst eine Petition über das Formular I-129F bei der Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Zudem muss Folgendes nachgewiesen werden:
Mit dem K1 Visum dürfen Verlobte in die USA einreisen und dann innerhalb von 90 Tagen den US Staatsbürger heiraten.
Die Wartezeit kann hier je nach dem bearbeitenden USCIS Service Center zwischen 5 und 18 Monaten liegen. Bei Genehmigung des Visums muss der Verlobte in die USA einreisen und den US Bürger innerhalb von 90 Tagen heiraten. Nach der Eheschließung kann über das Formular I-485 eine Anpassung des Status beantragt werden, sodass das K1 Visum in eine US GreenCard umgewandelt wird.
Kinder von US Staatsbürgern haben ebenfalls die Möglichkeit, eine GreenCard in den USA zu beantragen. Je nach Alter und Familienstatus des Kindes gibt es fünf verschiedene Unterkategorien und Wartezeiten.
Je nach Alter und Familienstand kann es bei der Ausstellung von GreenCards für Kinder von US Bürgern zu Wartezeiten kommen.
Unverheiratete Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden als unmittelbare Verwandte ihres US Elternteils bevorzugt behandelt. Ähnlich wie bei Ehepartnern gibt es hierfür keine festgelegten Kontingente, wodurch auch keine offiziellen Wartezeiten entstehen. Je nach individueller Situation kann es dennoch 3 bis 12 Monate dauern, bis die US GreenCard ausgestellt wird.
In die IR-2 Family Preference Kategorie fallen nicht nur leibliche Kinder von US Bürgern. Unter den folgenden Voraussetzungen können auch adoptierte Kinder eine US GreenCard beantragen:
Weiterhin haben auch unverheiratete Stiefkinder unter 21 Jahren ein Anrecht auf die GreenCard. Dafür muss die Eheschließung der Eltern jedoch vor dem 18. Geburtstag des Kindes erfolgt sein.
Adoptierte Kinder, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, fallen unter den folgenden Bedingungen in die Kategorie IR-3 bzw. IH-3:
Kinder, die sich noch im Ausland aufhalten aber in den USA adoptiert werden sollen, haben auch die Möglichkeit auf ein Einwanderungsvisum.
Für die IR-4 bzw. IH-4 Kategorie gelten folgende Voraussetzungen:
Kinder, die nach der Adoption durch einen US Bürger über die Kategorien IR-2 oder IR-3 bzw. der IH-3 in die USA immigrieren, erhalten bei der Einreise automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Kinder, die mit der IR-4 bzw. IH-4 Kategorie in die USA einreisen, erhalten diese automatisch an dem Tag, an dem die Adoption in den USA vollzogen wurde.
Folgende Voraussetzung gilt in beiden Fällen:
Adoptierte Kinder haben auch die Möglichkeit, bei der Einreise automatisch die US Staatsbürgerschaft zu erhalten!
Ob die Kategorie IR-3 oder IR-4 bzw. IH-3 oder IH-4 zutrifft, hängt vom Heimatland des Kindes ab. Die IH-3 bzw. IH-4 Kategorie gilt für Kinder, die aus den Ländern des Haager Übereinkommens adoptiert werden sollen. Kinder aus allen anderen Herkunftsländern werden mit der Kategorie IR-3 bzw. IR-4 bearbeitet.
Weitere Informationen zum Haager Prozess finden Sie direkt auf der Seite der US Einwanderungsbehörde.
In diese Kategorie fallen unverheiratete Kinder von US Staatsbürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, sowie deren minderjährige Kinder. Im Gegensatz zu den anderen o.g. Kategorien ist die Anzahl der GreenCards in der so genannten Family First Preference Kategorie (F1) mit ca. 23.400 pro Steuerjahr limitiert.
Dadurch entstehen Wartezeiten von ca. 7 Jahren, bei Antragstellern aus Mexiko oder den Philippinen sogar ca. 20 Jahre. Falls das Kind während der Wartezeit heiratet, wechselt es automatisch in die F-3 Kategorie und muss mit entsprechend längeren Wartezeiten rechnen.
Die Family Third Preference Kategorie (F3) berechtigt alle verheirateten Kinder von US Staatsbürgern sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder zum Erhalt einer US GreenCard.
In der F-3 Kategorie stehen pro Steuerjahr ebenfalls ca. 23.400 GreenCards zur Verfügung, wodurch erhebliche Wartezeiten entstehen können. Gewöhnlich müssen Antragsteller mit einer Wartezeit von ca. 12 Jahren rechnen. Bei mexikanischen oder philippinischen Staatsangehörigen beträgt diese sogar über 20 Jahre.
Über die Kategorie IR-5 können die Eltern von US Staatsbürgern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Selbst wenn ein Kind in den USA geboren wird und dadurch automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, besitzen dessen Eltern keine direkten einwanderungsrechtlichen Vorteile. Die Beantragung einer GreenCard durch die Kategorie IR-5 kann erst nach dem 21. Geburtstag des Kindes erfolgen.
Für diese Kategorie gibt es keine festgelegten Kontingente und Wartezeiten. Die GreenCard wird nach Bearbeitung des Antrags ausgestellt, was jedoch ca. 5 bis 15 Monate dauern kann.
Auch Stiefeltern von US Staatsbürgern besitzen das Recht zur Beantragung einer GreenCard. Dafür muss die Ehe der Eltern aber vor dem 18. Geburtstag des Kindes geschlossen worden sein.
Adoptiveltern können ebenfalls eine GreenCard über ihr volljähriges Kind erhalten, wenn dieses US Staatsbürger ist. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Adoption vor dem 16. Geburtstag des Kindes stattfand.
Über die Family Fourth Preference (F4) Kategorie können auch Geschwister von US Staatsbürgern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA beantragen. Selbst deren Ehepartner und minderjährige Kinder können mit in die USA geholt werden. Voraussetzung ist, dass der bürgende US Staatsbürger mindestens 21 Jahre alt ist.
Auch Geschwister von US Bürgern können eine GreenCard erhalten, müssen aber mit sehr langen Wartezeiten rechnen.
Die Visakategorie F4 ist auf 65.000 Green Cards pro Steuerjahr limitiert und dadurch mit Wartezeiten verbunden. Durchschnittlich müssen Antragsteller mit ca. 14 Jahren Wartezeit rechnen. Bei Mexikanern und Philippinern kann es über 20 Jahre dauern.
GreenCard Inhaber haben als Lawful Permanent Residents ähnliche Rechte wie US Staatsbürger und können ebenfalls einigen Familienmitgliedern eine Einwanderung in die USA ermöglichen. Dazu gehören Ehepartner und unverheiratete Kinder, jedoch nicht die Eltern, verheiratete Kinder oder Geschwister.
Außerdem gibt es hier ein Limit von insgesamt 114.200 Einwanderungsvisa pro Steuerjahr, wodurch zum Teil sehr lange Wartezeiten entstehen. Falls sich jedoch der Status des Antragstellers während des laufenden Visaverfahrens vom GreenCard Inhaber auf US Staatsbürger ändert, dann ändert sich automatisch auch die entsprechende Visakategorie des Familienmitglieds.
Beispiel: Der Antrag für ein minderjähriges, unverheiratetes Kind würde im o.g. Fall von der Kategorie F-2A in die Kategorie IR wechseln. Somit profitiert die Familie vom Wegfall der offiziellen Wartezeit.
Falls ein Antragsteller bei seinem GreenCard Antrag bereits verheiratet ist, kann er gleichzeitig die GreenCard für den Ehepartner mit beantragen, was den gesamten Prozess erheblich vereinfacht. Hierbei fielen keine Wartezeiten an.
Auch Ehepartner von GreenCard Inhabern können über das Familienverhältnis ein Einwanderungsvisum erhalten.
Ansonsten muss über die Kategorie F-2A (Family Second Preference) ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden, wobei Wartezeiten zwischen ein und 3 Jahren enstehen.
Auch Kinder von GreenCard Inhabern haben die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Dabei wird zwischen Kindern über und unter 21 Jahren unterschieden.
Unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können am einfachsten eine GreenCard erhalten, wenn der Elternteil in seinem eigenen GreenCard Antrag auch das Kind mit einbezieht. Andernfalls kann später ein GreenCard Antrag über die Kategorie F-2A mit einer Wartezeit von ca. 2 Jahren gestellt werden.
Unverheiratete Kinder, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, können über die Kategorie F-2B eine US GreenCard beantragen. Da auch hier die GreenCards limitiert sind, muss mit einer Wartezeit von ca. 7 Jahren gerechnet werden.
Auch Stiefkinder von GreenCard Inhabern können über diese Kategorie eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen, wenn die Eheschließung der Eltern vor dem 18. Geburtstag des Kindes stattgefunden hat. Gleiches gilt für adoptierte Kinder, sofern die Adoption vor dem 16. Lebensjahr des Kindes vollzogen wurde.
Die Beantragung eines Einwanderungsvisums durch Familienzusammenführung verläuft in mehreren Schritten. Der US Antragsteller fungiert in allen Visakategorien als Bürge bzw. Sponsor, das ausländische Familienmitglied wird als Begünstigter bezeichnet.
Im ersten Schritt muss eine Petition über das Formular I-130 zusammen mit einigen Nachweisen (z.B. zum Verwandtschaftsverhältnis) bei der US Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht werden. Falls das USCIS vom Verwandtschaftsverhältnis nicht gänzlich überzeugt ist, sind weitere Untersuchungen in Form von Befragungen oder auch unangemeldeten Besuchen zu Hause möglich, bspw. bei einem Verdacht auf Scheinehe.
Wenn es keine Unklarheiten gibt, wird das USCIS die Petition genehmigen und den Fall zum National Visa Center (NVC) weiterleiten. Dort erhält der Begünstigte eine so genannte Case Nummer. Sobald der Fall laut Visa Bulletin aktuell wird, muss der Begünstigte die folgenden Schritte unternehmen:
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, wird das NVC einen Interviewtermin mit dem Begünstigten in einem US Konsulat vereinbaren. Dort müssen weitere Dokumente mitgebracht werden, wie z.B. Reisepass, Fotos oder Führungszeugnis. Im Interview werden diese überprüft und der Begünstigte zu seinem Einwanderungsantrag befragt. Der Konsularbeamte entscheidet dann, ob eine GreenCard ausgestellt wird.
Die Wartezeiten beim Erhalt einer GreenCard durch Familienzusammenführung variieren stark nach der jeweiligen Visakategorie und dem Herkunftsland des Familienmitglieds. In einigen Kategorien und Ländern muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Das U.S. Department of State veröffentlicht jeden Monat ein Visa Bulletin, welches die aktuellen Wartezeiten pro Kategorie und Region auflistet.
Kategorie | Wartezeit |
IR-1 | nein |
IR-2 | nein |
IR-3 / IH-3 | nein |
IR-4 / IH-4 | nein |
IR-5 | nein |
F-1 | 6 - 20 Jahre |
F-2A | 1 - 3 Jahre |
F-2B | 5 - 20 Jahre |
F-3 | 12 - 20 Jahre |
F-4 | 13 - 21 Jahre |
Hinweis: Die Bearbeitung eines Antrags in einer Kategorie ohne Wartezeit oder festes GreenCard Kontingent kann aufgrund der langen und unterschiedlichen Bearbeitungszeiten in den verschiedenen USCIS Service Centern dennoch zwischen 6 und 18 Monaten liegen.
Falls Sie keinen engen Verwandten in den USA haben oder Ihnen die Wartezeiten deutlich zu lang sind, versuchen Sie Ihr Glück doch in der GreenCard Lotterie! Mit ein bisschen Glück ist dies der schnellste und kostengünstigste Weg zum Erhalt einer US GreenCard. Warten Sie nicht länger und melden Sie sich am besten gleich an!