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GreenCard für gleichgeschlechtliche Ehepaare

GreenCard-Anträge von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren werden grundsätzlich genauso behandelt wie die von heterosexuellen Ehepaaren. Das bedeutet, dass begleitende gleichgeschlechtliche Ehepartner und ggf. deren Kinder das gleiche Recht auf eine GreenCard haben wie der Hauptantragsteller. Wichtig ist dabei nur das Land, in dem die Ehe geschlossen wurde, da dieses von den US Behörden rechtlich anerkannt sein muss.

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Bekommt mein gleichgeschlechtlicher Ehepartner auch eine GreenCard?

Ja! In den USA haben seit Juni 2015 gleichgeschlechtliche Ehepaare dieselben Rechte wie „traditionelle Ehepaare“ und zwar in allen 50 Bundesstaaten. Am 26. Juni 2015 wurde die vollwertige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe vor dem US Gesetz erklärt.

Auch gleichgeschlechtliche Paare erhalten eine GreenCard.

 

Bereits 2013 wurde der „Defense of Marriage Act (DOMA)“, ein Gesetz zur Verteidigung der Ehe zwischen Mann und Frau, als verfassungswidrig erklärt. Alle Amerikaner dürfen damit lieben wen sie wollen und genießen die gleichen Rechte und den Schutz durch das Gesetz. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Visaanträge und Einreisebestimmungen in die USA? 

Durch die Verabschiedung des DOMA am 26. Juni 2015 gab es bereits tiefgreifende Veränderungen für gleichgeschlechtliche Paare. Nichteinwanderungs-Visaantäge werden seitdem genauso wie die Visaanträge von non-gleichgeschlechtlichen Ehepartnern behandelt. Der Hauptantragsteller kann somit auch ein abgeleitetes Visum für seinen bzw. ihren gleichgeschlechtlichen Ehepartner und deren Kinder beantragen. Das Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht tritt somit für alle Ehen in Kraft. Die Familienangehörigen können je nach Visumkategorie mit ihrem abgeleiteten Nichteinwanderungsvisum ebenfalls in den USA arbeiten oder öffentliche Schulen besuchen.

 

Gilt meine eingetragene Lebenspartnerschaft als Ehe?

Von dem neuen Gesetz profitieren Greencard Inhaber und Antragsteller, sowie ihre Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren. Es ist jedoch eine Voraussetzung, dass die Antragsteller in einem Land geheiratet haben, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe auch als solche anerkannt wird. Eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist somit nicht ausreichend. 

Im Gewinnfall bei der US GreenCard Lotterie oder bei der Beantragung eines Einwanderungsvisum (GreenCard) empfehlen wir die eingetragene Lebenspartnerschaft noch vor dem Konsulatstermin durch eine von den US Behörden anerkannte Ehe zu erweitern, damit Ehepartner sowie eventuell vorhandene Kinder auch eine Greencard erhalten können.

Bild von USA Karte in Regenbogenfarben.

Nach dem Interviewtermin gestaltet es sich schwieriger, das begehrte Einwanderungsvisum für den Ehepartner zu erhalten und es nur mit vielen Jahren Wartezeit über die Visabeantragung einer Familienzusammenführung möglich. 

 

Wo ist die Homo-Ehe gleichgestellt?

Die USA erkennen nur Ehen aus Ländern an, in denen die Homo-Ehe mit der Hetero-Ehe gleichgestellt ist. Dies gilt für folgende Länder:

Argentinien

Luxemburg

Belgien

Mexiko (nur in bestimmten Staaten)

Brasilien

Niederlande

Dänemark

Neuseeland

Deutschland

Norwegen

Finnland

Portugal

Frankreich

Schweden

Großbritannien

Spanien

Island

Südafrika

Irland

Uruguay

Kanada

USA

Kolumbien

 

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass jedes Land seine eigenen Voraussetzungen für die Eheschließung hat, welche vorher einzuholen sind.

Quellen:

uscis.gov, buildingpossibilities.blogspot.de, time.com, travel.state.gov