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Startschuss: USA setzen ESTA-Änderungen um

Wie bereits berichtet hat US-Präsident Obama mit seiner Unterschrift das neue Gesetz zur Verschärfung der Einreisebestimmungen auf den Weg gebracht. Ungewiss war bisher, welche USA-Reisenden von den Änderungen betroffen sein werden und wie die Umsetzung des neuen ESTA-Gesetzes aussehen wird.

Die US-Behörden gaben bekannt, dass mit der Umsetzung des "Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Acts of 2015" begonnen wurde.

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ESTA-Verbot durchgeboxt

Die visumfreie Einreise in die USA mit ESTA können mit sofortiger Wirkung folgende USA-Besucher nicht mehr nutzen: 

  • Personen, die ab dem 1. März 2011 in den Irak, Iran, Sudan oder nach Syrien gereist sind. Für Diplomaten und Militärpersonal gelten Ausnahmen.

Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen können nicht mehr für die Einreise in die USA genutzt werden.

Wichtig: Ausschlaggebend ist, ob eine Person in eines dieser Länder gereist ist, egal mit welchem Reisepass. D. h. es ist unerheblich, ob dem USA-Reisenden ein Zweitpass ohne irakischen, iranischen, sudanesischen oder syrischen Einreisestempel vorliegt. Von der Beantragung eines Zweitpasses, der zur visumfreien Einreise in die USA genutzt werden soll, wird zudem dringend abgeraten.

  • Personen, die neben der „Visa Waiver Program“-Staatsangehörigkeit auch über eine weitere (doppelte) Staatsangehörigkeit für den Irak, Iran, Sudan oder Syrien verfügen.

Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen werden ab dem 21.01.2016 widerrufen bzw. für ungültig erklärt. Wer beim ESTA-Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung von den US-Behörden.

Alternativen zum Visa Waiver Program (VWP)

Für USA-Reisende, die von den neuen „Visa Waiver Program“-Richtlinien betroffen sind, ist ab sofort zwingend ein B-Visum (Besuchervisum) erforderlich: Geschäftsreisende benötigen ein B-1 Visum, Touristen ein B-2 Visum.

Die Beantragung eines US-Visums ist im Vergleich zur elektronischen ESTA-Beantragung sowohl zeit- als auch kostenintensiver. Neben umfangreichen Antragsunterlagen muss jeder Antragsteller von 14-79 Jahren ein persönliches Visa-Interview in einem der zuständigen US-Konsulate absolvieren.

Obwohl das US-Außenministerium (U.S. Department of State) angekündigt hat, dass unmittelbar betroffene USA-Reisende eine beschleunigte Abwicklung durchlaufen können, müssen für eine Visumbeantragung mindestens 1-2 Wochen eingeplant werden.

Wer nicht mehr visumfrei reisen darf, muss sich außerdem auf Verzögerungen bei der Visumbearbeitung durch zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen ("Security Check") einstellen.

„Waiver“ – Ausnahmegenehmigung

Für bestimmte USA-Reisende, auf die die neue VWP-Regelung zutrifft, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. In einem sogenannten "Waiver"-Verfahren können betroffene Personen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen, um weiterhin visumfrei in die USA reisen zu können. Aktuell sind die Details des "Waiver"-Verfahrens (Bearbeitungszeiten, Kosten etc.) jedoch nicht bekannt.

ESTA-Formular: Neue Fragen ab Ende Februar 2016?

Für Ende Februar ist die Anpassung des webbasierten ESTA-Formulars geplant. D. h. Diplomaten und Militärpersonal müssten zusätzliche Angaben im ESTA-Antrag machen. Ob von der Anpassung früher oder später auch andere USA-Reisende, z. B. deutsche Staatsangehörige, betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar.

Fazit: Empfehlungen für die Einreise in die USA

  1. Die unter Punkt 1. und 2. genannten Personen müssen zwingend ein Besuchervisum beantragen. Insbesondere bei zeitnahen Reiseplänen empfiehlt sich eine umgehende Visumbeantragung. Für Personen, die innerhalb der nächsten 1-3 Wochen reisen müssen, können ggf. Notfalltermine für das Visa-Interview vereinbart werden.
  2. Wer falsche Angaben zu seinen Staatsangehörigkeiten oder vorherigen Einreisen macht, muss mit strengen Sanktionen (z. B. Einreiseverweigerung, Einreisesperren, etc.) seitens der US-Behörden rechnen.
  3. Doppelstaatsbürger (Iran, Irak, Syrien, Sudan), die keine E-Mail-Benachrichtigung bezüglich des Widerrufs ihrer ESTA-Genehmigung erhalten, benötigen für Reisen in die USA trotzdem ab sofort ein US-Visum (auch, wenn im System die ESTA-Genehmigung als noch gültig angezeigt wird).
  4. Personen, die in den Iran, Irak, Sudan oder nach Syrien gereist sind, erhalten keine E-Mail-Benachrichtigung über den Widerruf bestehender ESTA-Genehmigungen. Noch gültige ESTA-Genehmigungen verlieren jedoch ab sofort ihre Gültigkeit (auch, wenn im System "genehmigt" angezeigt wird). Eine Visumbeantragung ist demzufolge zwingend notwendig.
  5. Alle USA-Besucher, die visumfrei in die USA reisen möchten – auch die nicht unmittelbar durch die neue Gesetzgebung betroffenen – sollten sicherheitshalber vor Reiseantritt ihren bestehenden ESTA-Antrag online prüfen.

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP) stellt USA-Reisenden aktualisierte VWP-FAQs bereit. 

Sobald es weitere Entwicklungen zum Visa Waiver Program oder ESTA-Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle darüber. Wenn Sie noch weitere Fragen zur visumfreien Einreise haben, helfen Ihnen unsere kompetenten Visa Consultants gerne zuverlässig weiter:

ESTA-Infodienst (Mo-Fr 10-16 h)
0900-1-46 37 82*
* 1,99€/min aus dem dt. Festnetz / Mobilfunk abweichend