Neben der Einwanderung aufgrund von Familienzusammenführung bilden Personen mit arbeitsplatzbasierten GreenCards eine weitere große Einwanderungsgruppe. Für diesen GreenCard Bereich stehen insgesamt 140.000 Visa pro Jahr zu Verfügung. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen berufsbezogenen Kategorien und deren Voraussetzungen!
Für die arbeitsplatzbasierten GreenCard Kategorien gibt es ein jährlich begrenztes Kontingent von 140.000 Einwanderungsvisa. Da die Antragsteller ganz unterschiedliche berufliche Qualifikationen mitbringen, wird hier in fünf 'employment-based' GreenCard Kategorien unterteilt:
In den Kategorien EB-2 und EB-3 muss Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein konkretes Jobangebot in den USA vorliegen. Dieses wird aber zunächst einer nationalen Arbeitsmarktprüfung unterzogen! Im Prozess der sog. Labor Certification wird geprüft, ob auf dem US Arbeitsmarkt bereits ein US Staatsbürger oder GreenCard Inhaber existiert, der die jeweilige Arbeit gleichwertig verrichten könnte.
Gerade diese Prüfung des nationalen Arbeitsmarktes macht es so schwierig, an eine GreenCard über einen Arbeitsplatz in den USA zu gelangen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen US Bürger gibt, der diesen Job ebenso gut ausführen kann, ist eher gering. Dahingegen steht die Teilnahme in der US GreenCard Lotterie den meisten Menschen offen!
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, über einen Arbeitsplatz in den USA eine GreenCard zu erhalten.
Für einen vorübergehenden Arbeitseinsatz in den USA muss keine GreenCard beantragt werden. Ein US Arbeitsvisum ist hier ausreichend.
Die USA haben ein großes nationales Interesse an hochqualifizierten Fachkräften aus der ganzen Welt. Die GreenCard Kategorie EB-1 ist für diese sog. 'Priority Workers' bestimmt. Wenn Sie also außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kunst oder Sport besitzen, können Sie sich für diese GreenCard qualifizieren.
In dieser Kategorie ist keine Labor Certification notwendig. Sie ist zusätzlich in die folgenden Untergruppen aufgeteilt:
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können das EB-1A Visum beantragen. Dies bedeutet, dass der Antragsteller herausragende Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kunst oder Sport demonstrieren muss.
Wer z.B. über außergewöhnliche sportliche Fähigkeiten verfügt, kann eine US GreenCard beantragen.
Jedes Jahr wird nur eine begrenzte Anzahl von EB-1A GreenCards ausgestellt. Die übrigen qualifizierten Anträge werden auf eine Warteliste gesetzt. Da für gewöhnlich aber nicht so viele Anträge eingehen, sind die Wartezeiten relativ kurz.
Für die Beantragung der EB-1A GreenCard müssen Sie eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:
Darüber hinaus müssen Sie entweder ein spezifisches Stellenangebot in den USA vorweisen oder anderweitig belegen, dass Sie dort in demselben Bereich arbeiten werden. Solche Nachweise können z.B. vertragliche Verpflichtungen oder eine detaillierte Erklärung sein, wie die derzeitige Beschäftigung in den USA fortgesetzt werden soll.
Als ersten Schritt muss der Antragsteller eine Petition über das Formular I-140 bei der Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen. Damit tritt er als sein eigener Sponsor auf und ist sog. 'Self-Petitioner'. In den anderen arbeitsplatzbasierten GreenCard Kategorien übernimmt der zukünftige Arbeitgeber diese Aufgabe.
Nach Genehmigung der Petition kann dann das Einwanderungsvisum in Form der GreenCard beantragt werden.
Diese zweite Untergruppe der 'Priority Workers' namens EB-1B bezieht sich auf Hochschullehrer und Forscher, die über spezielle akademische Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen. Es muss ein Stellenangebot in den USA vorliegen, da sie sich nicht selbstständig machen dürfen.
1) Als Antragsteller müssen Sie Hochschullehrer oder Forscher sein und Ihre Leistungen im akademischen Bereich international anerkannt.
Als Nachweis müssen mindestens zwei der folgenden sechs Kriterien erfüllt sein:
2) Nachweis einer mindestens dreijährigen Lehr- oder Forschungstätigkeit auf dem akademischen Gebiet
3) Die nachzuweisende Arbeitsstelle muss eine unbefristete Position sein, die "auf Lebenszeit" bewilligt wurde oder einem unbefristeten Arbeitsverhältnis entspricht.
4) Das Stellenangebot muss von einer US Universität, Hochschule oder einem Institut kommen. Private Arbeitgeber werden nur dann zugelassen, wenn sie mindestens drei Forscher mit Vollzeitverträgen beschäftigen und außergewöhnliche akademische Leistungen nachweisen können.
Die Bildungs- oder Forschungseinrichtung muss das Formular I-140 einreichen, damit der Antragsteller als herausragender Universitätsprofessor oder Forscher eingestuft werden kann.
Darüber hinaus muss der potenzielle Arbeitgeber nachweisen, dass er dem Bewerber das angebotene Gehalt tatsächlich auszahlen kann, z.B. durch Kopien von Jahresberichten.
Sie sind leitender Angestellter und Manager eines international agierenden Unternehmens und möchten im Rahmen eines firmeninternen Transfers an den US Standort wechseln? Dazu steht Ihnen die EB-1C GreenCard zur Verfügung.
Für dieses Einwanderungsvisum muss nicht nur der Antragsteller, sondern auch der zukünftige Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Anforderungen an den Antragsteller:
Anforderungen an den Arbeitgeber:
Bewerber für die EB-1C GreenCard sind zwangsläufig auf ein Stellenangebot des Unternehmens in den USA angewiesen. Der amerikanische Arbeitgeber muss das Formular I-140 ausfüllen und zusammen mit dem Nachweis der o.g. Anforderungen einreichen.
Außerdem muss die Geschäftsbeziehung des Unternehmens in den USA und im Ausland dargelegt werden. Die aktuellen und zukünftigen Verantwortlichkeiten des Bewerbers müssen aufgelistet und Informationen zum Arbeitsvertrag sowie zur beruflichen Qualifikation eingereicht werden.
Wenn Sie im Besitz von besonderen Qualifikationen oder Fähigkeiten sind, können Sie sich für das Einwanderungsvisum der Kategorie EB-2 bewerben. Dazu gehören:
Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach der beantragten Unterkategorie:
Wie wird die EB-2 GreenCard beantragt?
Zunächst muss geprüft werden, ob der akademische Titel gleich- oder höherwertig zu einem US Bachelor Abschluss ist. Dann muss der US Arbeitgeber die 'Prevailing Wage' - Anfrage stellen, um den marktüblichen Lohn zu ermitteln.
Anschließend muss er die Stelle in mindestens zwei Zeitungen und bei der US Arbeitsagentur öffentlich ausschreiben. Es müssen Vorstellungsgespräche mit qualifizierten Bewerbern geführt und danach belegt werden, warum sie für die Stelle nicht geeignet sind. Wenn das zutrifft, kann ein Antrag auf Labor Certification beim US Department of Labor gestellt werden.
Die Petition I-140 muss daraufhin bei der Einwanderungsbehörde USCIS eingereicht werden.
Personen, die sich nicht für eine EB-1 oder EB-2 GreenCard qualifizieren, da sie keinen Universitätsabschluss wie Master / PhD oder außergewöhnliche Fähigkeiten besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die EB-3 GreenCard beantragen. Diese Kategorie richtet sich vor allem an Akademiker, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer.
Die EB-3 GreenCard spricht den größten potentiellen Bewerberkreis an und verzeichnet daher sehr viele Anträge, weshalb häufig langjährige Wartezeiten in der Bearbeitung entstehen.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Wie wird die EB-3 GreenCard beantragt?
Die Beantragung der EB-3 GreenCard läuft analog zur Beantragung der EB-2 GreenCard ab:
Neben den oben genannten Einwanderungsvisa gibt es noch eine kleine heterogene Gruppe von Personen, denen die US Regierung aus politischen oder moralischen Gründen die Möglichkeit zur Einwanderung über die GreenCard Kategorie EB-4 gibt. Dazu zählen beispielsweise:
Da die Zahl der 'Special Immigrants' sehr gering ist, werden im Folgenden nur die 'Religious Workers' betrachtet.
Welche Bedingungen gelten für kirchliche Mitarbeiter?
WIE WIRD DIE EB-4 GREENCARD BEANTRAGT?
Zuerst muss die amerikanische Religionsgemeinschaft den Antrag für den Mitarbeiter beim USCIS mit dem Formular I-360 einreichen. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass die Religionsgemeinschaft keinen Gewinn erwirtschaftet.
Darüber hinaus muss angegeben werden, wie der Antragsteller bezahlt werden soll, welche Berufserfahrung er hat und welcher der oben genannten Berufsgruppen er angehört. Eine Labor Certification ist bei der Beantragung der EB-4 GreenCard nicht erforderlich.
Falls Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, führt der schnellste Weg zur GreenCard noch immer über die Teilnahme an der GreenCard Lotterie! Denn diese ist nicht nur kostengünstiger als die Beantragung einer arbeitsplatzbasierten GreenCard, sondern auch deutlich weniger aufwändig. Nehmen Sie Ihr Glück jetzt in die Hand und melden Sie sich am besten gleich für die kommende Lotterie an!